Der MDS hat mit Zustimmung des Gesundheitsministers die Antragsfrist für Krankenhäuser im Rahmen der Strukturprüfungen um sechs Wochen auf den 15. August verlängert. Ursprünglich endete die Antragsfrist für Krankenhäuser am 30. Juni 2021.
Hintergrund für die Verlängerung ist die in diesem Jahr sehr kurze Frist für die erstmalige Antragstellung. Klinikverbände und Fachgesellschaften hatten die Ende Mai verabschiedete Richtlinie massiv kritisiert. Der Medizinische Dienst (MDS) hatte in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft Anfang dieser Woche bereits sein Verständnis für die Kritik zum Ausdruck gebracht. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS, bezeichnete den Wunsch der Kliniken nach Fristverlängerung als "nachvollziehbar". Den MDS hätten zuletzt zahlreiche Hinweise von Kliniken erreicht, dass die Antragsfrist von einem größeren Teil der Krankenhäuser trotz erheblicher Anstrengungen nicht eingehalten werden könne.
Die vom MDS ausgearbeitete Richtlinie lag seit Ende Februar zur Abstimmung im Gesundheitsministerium. Die Strukturprüfungen sollen die Zahl der vielen Einzelabrechnungsprüfungen in Krankenhäusern minimieren.