Entbürokratisierungsgesetz

Medizinischer Dienst warnt vor zu viel Bürokratieabbau

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Medizinischer Dienst warnt vor zu viel Bürokratieabbau
© ©Werner Krueper Foto + Film

Nach Ansicht des Medizinischen Dienstes (MD) Nord darf die Bürokratie in Krankenhäusern nur behutsam abgebaut werden. „Ja, wir haben zu viel Bürokratie“, sagte Andreas Krokotsch, Leiter der Krankenhausabteilung des MD Nord. Die Entbürokratisierung dürfe allerdings nicht so weit gehen, dass die Patientensicherheit gefährdet werde. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte gestern den Entwurf für ein Entbürokratisierungsgesetz in den nächsten Wochen angekündigt. Es dürfte in der Debatte über Entbürokratisierung nicht jede Form der Verwaltungsentscheidung und der notwendigen Kontrollen infrage gestellt werden. Nach Krokotsch Angaben ist das Bild falsch, dass Ärzte und Pflegekräfte rund drei Stunden täglich mit Dokumentationsarbeiten beschäftigt sind, die häufig keinen Nutzen für die Behandlung von Patienten haben. 

Ärztinnen und Ärzte müssten etwa den Patienten einschätzen und ihre Untersuchung dokumentieren, so Krokotsch. Nur so wüssten sie auch nach mehreren Wochen, wie es den Patienten geht. Zudem würden die Dokumentationsarbeiten meist parallel zur Untersuchung der Patienten durchgeführt. Es entstehe allerdings der Eindruck, dass die Ärzte dem Gesundheitssystem für drei Stunden entzogen würden, kritisierte Krokotsch. Seiner Ansicht nach ist hingegen bei verantwortungsvolleren Berufen umso mehr Dokumentation erforderlich: „Es geht hier um Leben oder Tod.“

Um Bürokratie einzusparen, plädierte Krokotsch dazu, unnötige oder doppelte Qualitäts- und Strukturprüfungen zu vermeiden. Er betonte: „Teilweise prüfen wir von zwei unterschiedlichen Seiten die gleichen Dinge.“ So werde etwa in einem Jahr geschaut, ob das Krankenhaus einen Kernspin habe und ein Jahr später werde das gleiche Gerät erneut bei der Qualitätsprüfung betrachtet. In der Krankenhausreform soll dieses Problem durch eine Harmonisierung gelöst werden. Der Gesetzgeber möchte laut Leitern der Krankenhausabteilung, dass Prüfungen zukünftig aufeinander abgestimmt erfolgen. Momentan dürften aus Datenschutzgründen Erkenntnisse von Strukturprüfungen und Qualitätsprüfungen nicht miteinander verglichen und über Kreuz verwendet werden. 
 

Quelle: dpa

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