Gesetzentwurf

Neue Krankenhausplanung in Niedersachsen

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Neue Krankenhausplanung in Niedersachsen
© Gettyimages/Vladimir Lebedev/EyeEm

Niedersachsen will seine Krankenhausplanung neu ausrichten. Dazu haben SPD und CDU im Landtag eine Novelle des Krankenhausgesetzes auf den Weg gebracht, die noch in dieser Legislatur verabschiedet werden soll.

Damit sollen auch die Vorschläge der Enquetekommission umgesetzt werden, die im März 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. Das Land soll zukünftig in acht Versorgungsregionen gegliedert werden, in denen es je einen Maximalversorger geben soll. Krankenhäuser gliedern sich künftig je nach Leistungskriterien und Bettenzahl in drei Versorgungsstufen. SPD-Gesundheitspolitiker Uwe Schwarz verweist außerdem auf die erstmalige Einführung einer Krankenhausaufsicht durch das Sozial- und Gesundheitsministerium: "Künftig erhält das Ministerium eindeutige Kompetenzen, die Angebote der niedersächsischen Krankenhäuser besser überprüfen und koordinieren zu können. Die landesseitige Förderung orientiert sich künftig an einer neuen Verteilungsstruktur.“

Der Erhalt und Ausbau von Kliniken folge nun einer klaren Logik und nachvollziehbaren Kriterien, so Volker Meyer, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Für Krankenhäuser ohne Perspektive zeige das Gesetz Alternativen auf, etwa regionale Gesundheitszentren. Von den derzeit 168 Krankenhäusern im Land könnten in den kommenden zehn Jahren etwa 30 bis 40 wegfallen, zitiert der NRD Meyer.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) kritisiert in einer Mitteilung den "einseitigen Fokus auf Klinikschließungen". Dass gleich zum Auftakt des Gesetzgebungsverfahrens die Schließung von Krankenhäusern "gewissermaßen als Allheilmittel in den Vordergrund gestellt wird", sei enttäuschend, so Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Entscheidend sei, dass 
keine weißen Flecken in der niedersächsischen Versorgungslandschaft entstünden.

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