Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf eine Erweiterung des Leistungskatalogs der speziellen sektorgleichen Vergütung – die sogenannten Hybrid-DRG – ab 1. Januar 2025 verständigt.
"Mit dieser Vereinbarung haben die Partner der Selbstverwaltung einen weiteren wichtigen Schritt zur Fortentwicklung der Ambulantisierung getan und in kürzester Frist Handlungs- und Kompromissfähigkeit bewiesen", so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbands.
Neben der Erweiterung der bereits bestehenden Leistungsgruppen, etwa im Bereich der Leistenbruchoperationen, kommen nun insgesamt 94 zusätzliche operative Prozeduren insbesondere aus dem Bereich der Urologie und Gynäkologie dazu, für die ab kommendem Jahr die gleiche Vergütung gezahlt wird, unabhängig davon, ob sie ambulant oder kurzzeitig stationär erbracht werden. Die Vereinbarung beschreibt darüber hinaus das Verfahren zur Berechnung der Fallpauschalen, die nun auf dieser Grundlage durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt werden. Die Vereinbarung löst mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Hybrid-DRG-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom Dezember 2023 ab, die die Vergütung der Hybrid-DRG im aktuellen Jahr regelt.
Die Vereinbarung ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zu finden.