Integrierte Notfallzentren

Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Künftig sollen Patienten durch eine gemeinsame Ersteinschätzung gezielter in Arztpraxen, Notdienstpraxen oder Notaufnahmen gesteuert werden. Herzstück der Reform sind integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. © Gettyimages/deepblue4you

Patienten sollen im Notfall besser durch das Gesundheitssystem gesteuert werden. Der Bundestag beschloss nach langen Debatten eine Notfallreform - und besserte dabei ein anderes Gesetz nach.

Patienten sollen im Notfall zielgenauer und besser versorgt werden. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen eine Reform der Notfallversorgung. AfD und Linken enthielten sich. 

Künftig soll in einer fachlichen Ersteinschätzung telefonisch oder vor Ort festgelegt werden, welche Hilfe jemand braucht, wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erläuterte. Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden. "Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt - je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst", kündigte Linnemann an. 

Der Bundesrat muss noch grünes Licht geben. Am 20. November soll die Länderkammer dem Vernehmen nach abschließend darüber beraten.

Integrierte Notfallzentren

Kernstück der Reform sind demnach an Kliniken angedockte integrierte Notfallzentren. Patientinnen und Patienten soll hier nach Ersteinschätzung der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder die Notaufnahme gewiesen werden. "Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle", sagte Linnemann. "Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen." Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden, Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlastet. Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen und erarbeitet hätten. 

Sparpaket wird abgemildert

Angehängt an das Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte: "Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute."

Demnach wird eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte gestrichen. Bestimmte Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden abgeschafft. Bei psychotherapeutischer Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert. Zudem müssen die Krankenkassen nach dem beschlossenen Entwurf bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder doch wieder darüber informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen zudem bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung schaffen.

Für Kliniken wird mit dem Gesetz der versprochene Rechnungszuschlag von 550 Millionen Euro sowie die Einführung der Kurzzeitfallpauschalen für die Hybrid-DRG besiegelt.

"Anstrengungen tragen Früchte"

Mehrere Rednerinnen und Redner der Koalition betonten, dass die Sparmaßnahmen für die Krankenkassen vom Sommer Wirkung zeigen würden. Nur einen Tag vor der Debatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung nach zweitägiger Sitzung einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent für kommendes Jahr mitgeteilt.

Linnemann kündigte daraufhin an: "Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil." Pantazis sagte: "Die Prognose zeigt: Unsere Anstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen tragen Früchte."

Lesen Sie zur Notfallversorgung auch einen Fachbeitrag von DGINA-Präsident Martin Pin (Abo). 

dpa

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