15-Punkte-Plan

NRW ordnet ambulante Versorgung neu

  • Politik
Landtag Niedersachsen
Der 15-Punkte-Plan sieht unter anderem vor, dass der Zugang zur ambulanten Versorgung künftig über eine einheitliche Ersteinschätzung erfolgt. © Focke Strangmann

Nordrhein-Westfalen will die ambulante medizinische Versorgung grundlegend neu ordnen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hervor, das am Dienstag vorgestellt wurde. 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht das Versorgungssystem durch den demografischen Wandel stark belastet. Er betonte die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten und einer verbindlichen ersten Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten.

Verbindliche Ersteinschätzung geplant

Der 15-Punkte-Plan sieht vor, dass der Zugang zur ambulanten Versorgung künftig über eine einheitliche Ersteinschätzung erfolgt. Die Rufnummer 116 117 soll dafür weiterentwickelt werden und Patienten stärker durch das System führen. Primärversorgungspraxen sollen eine zentrale Rolle übernehmen. Sie sollen den Versorgungsprozess koordinieren und Überweisungen steuern.

Die Praxen sollen Entlastung durch weniger Bürokratie, durch stärkere Teamstrukturen und durch digitale Prozesse erhalten. Dauerverordnungen und -überweisungen sollen den Alltag erleichtern.

Fokus auf Steuerung und digitale Instrumente

Begleitend will das Ministerium die Rahmenbedingungen anpassen. Dazu gehören verbindliche Regelungen für die Ergebnisse der Ersteinschätzung, ein reformiertes Vergütungssystem sowie Maßnahmen zur Stärkung von Gesundheitskompetenz und Prävention.

Mehrere Akteure aus dem Gesundheitswesen unterstützen den Prozess. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sagte: „Wir brauchen in der Patientensteuerung differenzierte Angebote je nach Bedarfsfall und Patientengruppe.“ Die 116 117 könne hier Termine vermitteln und steuern.

Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, sagte: „Ein ungesteuerter Zugang zur Versorgung ist mit den vorhandenen Kapazitäten nicht mehr leistbar.“ Die 116 117 solle zur zentralen Plattform ausgebaut werden.

Primärversorgungspraxen im Mittelpunkt

Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Westfalen-Lippe, verwies auf die Bedeutung gut strukturierter Primärversorgungspraxen. „Strukturierte Ersteinschätzung, qualifizierte Überweisungen und das Sammeln von Patientenbefunden kann eine Primärversorgungspraxis übernehmen“, sagte sie.

Auch Krankenkassen sehen digitalen Lösungen eine zentrale Rolle zukommen. Dirk Ruiss vom Verband der Ersatzkassen forderte eine standardisierte Ersteinschätzung per Navigationstool sowie bundesweit einheitliche digitale Terminvergaben. Matthias Mohrmann von der AOK Rheinland/Hamburg sprach von „erheblichen Defiziten bei der Steuerung des Zugangs“.

An dem Dialogprozess beteiligten sich unter anderem die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen, verschiedene Krankenkassen und Verbände. Sie unterstützen den grundsätzlichen Reformansatz, machen sich aber nicht jeden Vorschlag zu eigen.

cs

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