Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat gestern das Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes beschlossen und damit die Weichen für eine neue Krankenhausplanung gestellt. Diese soll demnach nicht mehr allein anhand der Bettenzahl vorgenommen werden. Stattdessen soll die im Jahr 2019 in einem Gutachten vorgeschlagene Planung medizinischer Leistungsbereiche und Leistungsgruppen eingeführt werden.
"Die Leistungsbereiche bilden den übergeordneten medizinischen Rahmen und orientieren sich im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung. Leistungsgruppen bilden konkrete medizinische Leistungen (oder Leistungscluster) ab", heißt es in dem gestern von CDU und FDP eingebrachten Gesetz. Die Leistungsgruppen sollen an Qualitätskriterien, die beispielsweise der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) oder medizinische Fachgesellschaften festgelegt haben, gekoppelt werden.
Aus Sicht des Präsidenten der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, hat der Landtag das Gesetz übereilt verschiedet. "Die Frage, nach welchen Parametern der regionale Bedarf ermittelt wird, ist bis heute unbeantwortet", so Brink. Die Auswirkungen der neuen Planung seien in wesentlichen Punkten nicht absehbar. Über die entscheidenden Fragen, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus in Zukunft noch anbieten darf, bestehe weiterhin Unklarheit. Brink warnt vor "Schließungen von Abteilungen oder gar ganzen Häusern". Es wäre ein schwerer Fehler, die wirtschaftlichen Folgen für das einzelne Krankenhaus zu unterschätzen.
Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Monaten auf regionaler Ebene.