Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in seiner heutigen Presseinformation mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen (NRW) bis 2027 in Summe rund 2,5 Milliarden Euro für Strukturveränderungen zur Verfügung stellt.
Grundsätze, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können, wurden im Ministerialblatt des Landes niedergeschrieben. Krankenhäuser mit Interesse an der Förderung sollen ihre Anträge aller Voraussicht nach ab Ende Januar bis Anfang April 2024 digital bei der Bezirksregierung Münster einreichen können. Die Auszahlung des Fördergelds für die jeweiligen Vorhaben soll in den Jahren von 2024 bis 2027 erfolgen. Fördergrundsätze sowie weitere Informationen können Kliniken hier einsehen.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verdeutlichte:
„Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit setzt die Landesregierung auch finanziell ein klares Signal."
Mindestens eines der folgenden Kriterien muss für die mögliche Förderung einer Maßnahme erfüllt sein:
- "Die Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten"
- "Die Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen"
Vorschau: Session "NRW | Vorreiter auf der Zielgeraden"
Freitag, 22. März 2024, 10:30 Uhr
Jetzt wird es ernst: Wie viel Revolution steckt in Laumanns Planungsreform wirklich?
Dr. Nils Brüggemann
Sahra-Michelle Reinecke (angefragt)
Barbara Steffens
Sandra Postel
Dr. Simon Loeser