Im ersten Quartal 2022 waren 14 Prozent der Tag- und Nachtschichten in den pflegesensitiven Bereichen unterbesetzt. Das teilt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mit. Seit Januar dieses Jahres müssen in insgesamt 16 sogenannten pflegesensitiven Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen (PBUG) umgesetzt werden, um ein pflegerisches Mindestversorgungsniveau sicherzustellen. Die größten Defizite wurden in der Speziellen Pädiatrie mit 26 Prozent verzeichnet, gefolgt von Gynäkologie und Geburtshilfe, Neonatologische Pädiatrie und Orthopädie mit jeweils 19 Prozent. Die Ergebnisse seien besorgniserregend, da sie aufzeigen, dass die Untergrenzen im alltäglichen Geschehen immer wieder unterschritten werden, so die GKV.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) schafft derzeit eine Datengrundlage für die noch ungeregelten Bereiche Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Rheumatologie, um in diesen Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen und verpflichtend einzuführen.
Unklar ist, wie mit den PPUG bei Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 umgegangen wird. In der vergangenen Woche präzisierte das BMG die Einführung des Instruments, dessen Pilotphase bereits im Januar 2023 starten soll. Ab Januar 2024 wird die Personalregelung auf Basis der PPR 2.0 verpflichtend. Auffällig an dem Papier ist, dass die höchst umstrittenen Pflegepersonaluntergrenzen mit keinem Wort erwähnt werden. Ob und wie diese neben einem Bemessungsinstrument eingesetzt werden – darüber existieren mittlerweile sehr unterschiedliche Meinungen.