Die Charité in Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin (DHZB) treiben den Zusammenschluss ihrer Herz-Kreislaufeinrichtungen voran. Dazu haben das Land Berlin und beide Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung über die Grundlagen und die Bedingungen dieses Zusammenschlusses unterzeichnet.
Vorgesehen ist, dass das DHZB als Stiftung des bürgerlichen Rechts seinen Krankenhausbetrieb auf die Charité und dort in das neu zu gründende DHZC überträgt. Aus den bisherigen Strukturen der Charité werden die herzmedizinischen Einrichtungen eingebracht. Die Stiftung DHZB bleibt erhalten.
Das DHZC soll als sogenanntes „Gemeinsames Zentrum“ als Organisationseinheit innerhalb der Charité entstehen, mit weitgehender strategischer und operativer Eigenständigkeit. So erhält das DHZC als satzungsgemäße Organe innerhalb der Charité einen DHZC-Bereichsvorstand, bestehend aus dem Ärztlichen Direktor, dessen Stellvertreter, dem Kaufmännischen Direktor und dem Pflegedirektor; dazu kommt ein DHZC-Verwaltungsrat. Zu diesem Kontrollgremium gehören der Vorstandsvorsitzende der Charité, der Präsident des DHZB-Stiftungsrats sowie vier Mitglieder, von denen jeweils zwei vom DHZB-Stiftungsrat und vom Aufsichtsrat der Charité entsandt werden. Die Stiftung DHZB erhält zudem einen Sitz im Aufsichtsrat der Charité.
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss bereits genehmigt. Im nächsten Schritt sind nun die Details der Ausgestaltung des Zusammenschlusses, einschließlich der genauen Zuständigkeiten der neuen Organe, in einer „Besonderen Beteiligungsvereinbarung“ zwischen Charité und DHZB festzulegen.