Die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung zu den Forderungen der Bundesländer bezüglich des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) in Umlauf gebracht. Darin lehnt sie die zentralen Forderungen der Länder ab. Weder sei das Gesetz zustimmungspflichtig, noch will die Regierung den geplanten Transformationsfonds (50 Milliarden Euro) aufbohren, in dem weitere Fördertatbestände eingeführt werden.
Vor allem will die Regierung den Ländern keine Ausnahmeregeln für die Zuweisung von Leistungsgruppen zugestehen und versagt den Kliniken auch einen Ausgleich für die Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023. Außerdem heißt es in dem Papier, auch die zahlreichen weiteren Vorschläge und Anmerkungen des Bundesrates zur umfänglichen Anpassung von Regelungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus (unter anderem zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie, zu den Mindestvorhaltezahlen sowie zur Leistungsgruppenzuweisung) „sind fachlich abzulehnen“. Weitere strittige Punkten verspricht die Ampel „zu prüfen“. Die Forderung nach einer Auswirkungsanalyse der geplanten Vorhaltefinanzierung nimmt die Regierung lediglich „zur Kenntnis“.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnet die Gegenäußerung als Provokation gegenüber den Bundesländern. „Nach zwei Monaten, die man angesichts der jetzt vorliegenden Antwort an den Bundesrat nur als Hinhaltetaktik werten kann, werden die Länder bei ihren zentralen Forderungen mit Prüfaufträgen abgespeist.“ Das sei ein Versuch, um Zeit zu gewinnen. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Kompromissbereitschaft, um den Vermittlungsausschuss zu vermeiden, habe sich in Luft aufgelöst.
DKG-Chef Gerald Gaß fand deutlich Wort für das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Keine substanziellen Kompromisse bis zum Vorabend der Abstimmung im Bundesrat. Dann werden ein paar Bonbons über den Tisch geschoben, um einige Länderstimmen doch noch für sich zu gewinnen. Das absehbare Ergebnis einer solchen Politik wird zum Desaster für die Krankenhäuser, deren Beschäftigte und die Patientinnen und Patienten.“
Ein möglicher Termin für eine Bundesratsentscheidung wäre die Plenarsitzung am 18. Oktober.