Bei der geplanten Krankenhausreform bleiben die Länder nach Angaben der Bundesregierung für die nötigen Investitionen zuständig. Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten zur Krankenhausreform sollen die Länder den Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen durch Bescheid zuweisen, heißt es in der Antwort (20/9537) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Voraussetzung für eine Zuweisung sei, dass das Krankenhaus die Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe erfülle. Daher sei davon auszugehen, dass die Länder bei ihren Zuweisungsentscheidungen dafür Sorge trügen, dass die Krankenhäuser über die erforderliche medizintechnische Ausstattung verfügen. In der dualistischen Krankenhausfinanzierung seien ausschließlich die Länder für die Förderung der Investitionen der Krankenhäuser zuständig, unterstreicht die Bundesregierung.