Der sächsische Landtag hat das neue Sächsische Krankenhausgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Damit will das Land auf die demografische Entwicklung in Sachsen, den Fachkräftebedarf und die zunehmende Digitalisierung reagieren. Das Krankenhausgesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. In der Novellierung werden dabei folgende neue Schwerpunkte gesetzt:
• Sektorenübergreifende Versorgung
Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer soll stärker in den Fokus rücken. Zudem wird das "Gesundheitszentrum" als Untergruppe der Regelversorgungshäuser gesetzlich verankert. Damit soll die Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum unterstützt werden. Außerdem können Modellvorhaben gefördert werden. Mit dieser Regelung soll eine Rechtsgrundlage für besondere Vorhaben der Krankenhausträger geschaffen werden, die bisher von der Regelfinanzierung noch nicht umfasst sind.
• Qualität
Das neue Sächsische Krankenhausgesetz trifft auch Regelungen, um die Qualität stärker in der Krankenhausplanung und -finanzierung berücksichtigen zu können. So können zum Beispiel bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplanes die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses Bestandteil des Krankenhausplanes werden. Es können auch weitere Qualitätsanforderungen in ausgewählten Versorgungsbereichen zum Gegenstand der Krankenhausplanung gemacht werden. Deren Einführung ist im Rahmen der Krankenhausplanung genau zu prüfen und dabei Patientensicherheit und Versorgungssicherheit abzuwägen. Weiterhin können in der Pauschalförderung Anreize für gute Qualität gesetzt werden.
• Regionalität
Mit dem Krankenhausgesetz soll die Möglichkeit der Einrichtung von Regionalkonferenzen geschaffen werden. Diese können zu konkreten planerischen Schwerpunkten gebildet werden und sollen dabei insbesondere den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit bieten, bereits frühzeitig mitzuwirken.
• Digitalisierung
Das Krankenhausgesetz soll Anreize für die weitere Digitalisierung setzen, zum Beispiel im Rahmen der Pauschalförderung.