Krankenhausplanung

Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben

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Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben
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Der Referentenentwurf zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetztes wurde durch das sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben. Das neue Gesetz soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. 

Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. Unter anderem werde die Möglichkeit zur Ausweisung von Gesundheitszentren im Krankenhausplan geschaffen, heißt es in einer Mitteilung des Landes. Dies solle die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum sichern. Neu ist auch eine Rechtsgrundlage für Modellvorhaben, wonach Krankenhausträger neue Vorhaben erproben können. Damit werde die erwünschte sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor allem zwischen ambulanten und stationären Bereichen stärker in den Vordergrund gerückt. Digitalisierung und weitere Qualitätsanforderungen in einzelnen Versorgungsbereichen werden ebenfalls Gegenstand der Krankenhausplanung sein. Sogenannte Regionalkonferenzen sollen dazu dienen, dass Landkreise und Kreisfreie Städte, Krankenhausträger, Krankenkassenlandesverbände sowie die Kassenärztliche Vereinigung sich austauschen und gestaltend mitwirken können. 

Das Sächsische Krankenhausgesetz ist seit 1993 in Kraft und habe seitdem lediglich kleinere Änderungen erhalten. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe (Demographie, Digitalisierung) fand von Januar bis Mai 2021 die "Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz" statt. Verschiedene Akteure diskutierten aus den Bereichen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt offen und kreativ über Probleme und deren Lösungen. Daraus wurde das "Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel" entwickelt. Die essentiellen Impulse sollen im Gesetzgebungsverfahrung zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes berücksichtigt werden.

Bis zum 25. April hat das Kabinett Zeit für schriftliche Stellungnahmen. Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse der Anhörung soll der Kabinettsentwurf des Sächsischen Krankenhausgesetzes dem Sächsischen Landtag zugeleitet werden. Der Landtag wird sich voraussichtlich im Sommer oder Herbst in den entsprechenden Ausschüssen befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen. 

Der Referentenentwurf ist auf der Seite der Krankenhausgesellschaft Sachsen veröffentlicht.

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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