Mit dem Ergebnis der Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen wird auch die Umsetzung der Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schwieriger. Denn die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat haben sich – auch wenn die Koalitionsverhandlungen noch nicht begonnen haben – aufgrund der Ergebnisse sicherlich nicht im Sinne des Bundesgesundheitsministeriums verbessert. CDU und BSW haben in den beiden Ländern schon angekündigt, dass sie die Vorschläge Lauterbachs ablehnen. Damit steht Thüringen als Umfallkandidat im Vermittlungsausschuss – wie noch beim Krankenhaustransparenzgesetz – sicher nicht mehr zur Verfügung.
Lauterbachs Klinikreform könnte im Vermittlungsausschuss des Bundesrates das Aus durch eine Ablehnung mit zwei Drittel Mehrheit erfahren. Dies ist insbesondere möglich, weil auch einige A-Länder (also jene mit Beteiligung der Ampelparteien) äußerst unzufrieden mit dem KHVVG-Entwurf sind. Wie sehr die Wahlergebnisse die Verhandlungsposition von Lauterbach gegenüber den Ländern wirklich schmälern, zeigt sich in den kommenden Wochen. Derweil wartet in drei Wochen schon der nächste demokratische Showdown. Dann wählt Brandenburg einen neuen Landtag – derzeit stellt die SPD dort den Ministerpräsidenten.
Kritiker des KHVVG-Gesetzentwurfs fordern Gesundheitsminister Lauterbach angesichts der Landtagswahlen zum Umdenken auf. „Der Minister ist in der Pflicht, belastbare Kompromisse mit den Ländern zu finden. Tricksereien mit einem angeblich zustimmungsfreien Gesetz müssen ein Ende haben, sonst wird er jetzt erst recht im Bundesrat scheitern“, erklärte Michael Weber, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte. Gegenwind bekommt der Minister auch vom Bundesrechnungshof. Der hatte eine Finanzierung von Krankenhausstrukturen aus Kassenmitteln – wie es die Ampelregierung plant – abgelehnt.