Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die für 2025 geltenden Fallpauschalen (DRG) verständigt. Gleichzeitig haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den Pflegeerlöskatalog 2025 verständigt, über den die Finanzierung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von weiteren über 20 Milliarden sichergestellt wird.
Zurück zur Normalität
Nachdem in den vergangenen Jahren vor allem die Effekte der Pandemie eine große Rolle in der Aktualisierung des Katalogs spielten, setzten DKG, GKV und PKV mit dem Entgeltkatalog für 2025 erstmals wieder eine reguläre Kalkulation um. Besonders nicklig waren dabei die gesetzlich vorgegebenen Verschiebungen von Berufsgruppen aus dem Pflegebudget in das Fallpauschalen-System hinein und umgekehrt. Im Krankenhaus tätige Hebammen wurden beispielsweise aus den Fallpauschalen herausgenommen, da diese zukünftig über das Pflegebudget finanziert werden. Zudem ist es gelungen weitere Leistungen, die bisher über die Fallpauschalen vergütet wurden, den Hybrid-Leistungen zuzuordnen, die ab 2025 unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt werden, einheitlich vergütet werden. Über den in Kürze zur Verfügung stehenden „Fallpauschalen-Grouper“ lassen sich auch diese Leistungen eindeutig bestimmen.
GKV-Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis unterstrich, dass sich alle Seiten „konstruktiv und lösungsorientiert“ verhalten hätten. „Mit Blick auf die anstehende Krankenhausreform und die im KHVVG für die kommenden Jahre angelegten signifikanten Weiterentwicklungen der Krankenhausvergütungssystematik zeigt dies die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Expertise der Selbstverwaltung.“ Auch DKG-Vorstandschef Gerald Gaß unterstrich, dass die Selbstverwaltung unter schwierigen Bedingungen ihrer Aufgabe gerecht geworden sei. „Jenseits davon bleibt es nun aber Aufgabe der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser zu stabilisieren und den Reformprozess in den nächsten Wochen zu einem für die Krankenhäuser tragfähigen Ergebnis zu bringen.“
DRG-Volumen: noch 65 Milliarden Euro
Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen Krankenhäuser ein Volumen von über 65 Milliarden Euro. Auch nach der geplanten Krankenhausreform hat er weiter bestand – steuert dann aber weniger Volumen, da 40 Prozent der Vergütung über Vorhaltepauschalen ausgezahlt werden sollen.
Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Seit 2020 sind die Pflegepersonalkosten nicht mehr Teil der klassischen DRG-Fallkostenkalkulation. Das krankenhausspezifische Pflegebudget wird jedoch durch DRG-bezogene Tagessätze transferiert.