Seltene Krankheiten und Krebs

Unikliniken und GKV schließen Vereinbarung zur Genomsequenzierung 

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Unikliniken und GKV schließen Vereinbarung zur Genomsequenzierung 
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Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der GKV-Spitzenverband bringen ein Modellvorhaben zur Genomsequenzierung auf den Weg. Eine Vereinbarung schaffe die Grundlage für den Start des Modellvorhabens und ermögliche damit eine innovative Versorgung von Menschen mit einer seltenen Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Krebserkrankung. Diesen soll mit einer schnelleren Diagnosestellung oder einer zielgerichteteren Therapierempfehlung geholfen werden können. 

Forscher können die Daten nutzen

"Die Bündelung der gewonnenen klinischen und genomischen Daten in einer Dateninfrastruktur hilft bei der Behandlung, aber auch dabei, gezielte Therapiemöglichkeiten durch Forschung entwickeln zu können", erklärte Jens Bussmann, Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) in einer Mitteilung. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, betont, dass diese Investition weltweit einmalig sei. In einem eigenen Zulassungsverfahren wurde vorab vom GKV-Spitzenverband geprüft, welche Krankenhäuser über die Voraussetzungen für diese komplexe Leistung verfügen. Insgesamt sind mehr als zwanzig Unikliniken für das Verfahren zugelassen. 
Die Daten werden sowohl für eine Diagnosestellung oder eine Therapieempfehlung genutzt als auch für die Evaluation der Qualität der medizinischen Behandlung und des Modellvorhabens insgesamt. Bei einer entsprechenden Einwilligung können die Daten auch in der genomischen Forschung verwendet werden. 

GKV reserviert 700 Millionen Euro

Mit einer Genomsequenzierung wird das gesamte genetische Material eines Menschen oder die wichtigsten Bereiche davon analysiert. Für die zu behandelnden Menschen kann die darauf aufbauende Genommedizin eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität bedeuten. Mit dem vom Bundestag Mitte 2021 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde die rechtliche Grundlage für das Modellvorhaben gelegt. In diesem sollen die Diagnostik weltweit erstmals in der Versorgung erprobt und mögliche zukünftige Anwendungsfälle identifiziert werden. Für den Zeitraum der Umsetzung stellt die GKV insgesamt bis zu 700 Millionen Euro zur Verfügung. Private Krankenversicherungsunternehmen können sich dem Modellvorhaben anschließen. Die genomischen Daten sollen über eine Plattform des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugänglich gemacht werden. 

Autor

 Jens Mau

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