Die Rhön Klinikum AG will die bestehende Vereinbarung für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) mit dem Land Hessen mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 kündigen. Grund seien die stockenden Verhandlungen mit dem Land über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für das UKGM, teilte der private Klinikbetreiber mit. Im Januar hatten die Landesregierung und Rhön sich auf ein 450-Millionen-Euro-Pakte für die Unikliniken verständigt. Angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs sei jedoch fraglich, ob die in der Absichtserklärung in Aussicht gestellte Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich abgeschlossen werden kann, so Rhön. "Das Land Hessen konfrontiert uns mit deutlich weitergehenden Forderungen, die wir im Sinne einer künftigen gedeihlichen Entwicklung des UKGM und der Rhön-Klinikum AG beim besten Willen nicht erfüllen können", so Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG. Mit Blick auf die bestehenden Fristen müsse sich das Unternehmen darauf vorbereiten, die alte Vereinbarung vorsorglich zu kündigen, ohne dass die neue Anschlussvereinbarung bereits abgeschlossen ist. Dies müsste fristwahrend bis zum 30. Juni 2022 erklärt werden. Der Aufsichtsrat wird über den Beschlussvorschlag in einer kurzfristig anzuberaumenden Sondersitzung entscheiden. Höftberger betont, dass Rhön in der Absichtserklärung zugesagt habe, alle künftigen Gewinne am UKGM zu thesaurieren. "Im Klartext: Bei einer Vereinbarung fließt kein Geld an die Aktionäre und alle verfügbaren Mittel werden vor Ort wieder investiert." Im Gegenzug müsse aber auch das Land Hessen einen angemessenen Beitrag leisten.
