Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) geplanten neuen Fristen für die Umsetzung der einzelnen Projekte für den Aufbau der Telematikinfrastrukur (TI). Der KHPflEG-Entwurf enthält Regelungen zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung. Der BVMed begrüßt insbesondere die Verschiebung der Pflichten bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA, § 139e SGB V). "Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der erst kürzlich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlichten Technischen Richtlinien (TR) zur Sicherheit von DiGAs, für deren Umsetzung teilweise noch nicht die richtigen Rahmenbedingungen bestehen. Eine fristgerechte Erfüllung wäre für die DiGA-Hersteller daher kaum möglich gewesen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Der Verband begrüßt auch, dass der Gesetzgeber auf die Herausforderungen für das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in der Bewältigung der Förderanträge von Krankenhäusern eingeht. “Rund die Hälfte des Förderzeitrahmens für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist vorbei. Bislang wurde weniger als die Hälfte der Förderanträge bewilligt. Zahlreiche Einrichtungen warten somit immer noch auf die Bewilligung ihres Fördervorhabens. Es deutet sich ein Antragsstau an, der es den Krankenhäusern und deren Projektpartnern schwer machen wird, die Projekte bis Ende 2024 final umsetzen zu können”, so Natalie Gladkov. Der BVMed plädiert für eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums für Projekte bis Ende 2025.