Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Notfallreform beschlossen. Damit beginnt der parlamentarische Prozess für ein Gesetz, das bereits zweimal an den Ländern gescheitert ist.
„Wir brauchen in der Notfallversorgung mehr Steuerung und haben keine Zeit zu verlieren“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, nachdem das Bundeskabinett ihren Entwurf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung eine Woche früher als geplant beschlossen hat. Der Entwurf liegt seit Anfang April vor und geht jetzt in den parlamentarischen Prozess. Betroffen sind die ambulante Notfallversorgung der Vertragsärzte, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienst. Durch die Reform sollen Notaufnahmen entlastet und Patienten besser gesteuert werden. Außerdem soll sie nach ihrer Umsetzung 1,2 Milliarden Euro im Jahr einsparen und außerdem eine weitere Milliarde Euro an indirekten Kosten vermeiden, so die Ministerin. Für die Vernetzung und Digitalisierung der Notfallversorgung und der Rettungsdienste stellt der Bund 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zur Verfügung.
Leistellen und Ersteinschätzung
Die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und der neu eingerichteten Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) – erreichbar über die 116117 – sollen künftig digital vernetzt und zu einem Gesundheitsleitsystem ausgebaut werden. Die Akutleitstelle soll auch ein Ersteinschätzung der Patienten leisten und perspektivisch auch telemedizinische Behandlungen anbahnen. Wie die Vernetzungstiefe im Detail aussieht, ist noch unklar. „In der Umsetzung kommt es darauf an, dass die Länder sich auf diese Vernetzung einlassen“, sagte Ministerin Nina Warken. Menschen, die 116117 wählen und dann in die Notfallpraxis oder die Notaufnahme kommen, sollen außerdem bevorzugt behandelt werden. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass weniger Patienten direkt in die Notaufnahme laufen. „Wir werden sehen, ob dieses Instrument ausreicht, wenn nicht, müssen wir nachsteuern“, erklärte die Ministerin.
INZ
Neben den neuen Akutleitstellen sind die Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern das zweite Kernstück der Reform. In den Zentren, die eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung garantierten müssen, arbeiten KV-Ärzte und Kliniken zukünftig verbindlich zusammen. Auch sie müssen eine Ersteinschätzung (gemeinsamer Tresen) etablieren, die die Patienten in die richtige Versorgungsform schickt. Der Gesetzentwurf nennt verschiedene Kriterien, die INZ bundesweit erfüllen müssen. Für das Ersteinschätzungsverfahren soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Vorgaben machen. Eine notwendige Anzahl der INZ gibt der Gesetzgeber nicht vor. Kliniken oder Kassenärzte können ein INZ eigeninitiativ einrichten. Den Sicherstellungsauftrag für die notdienstlichen Akutversorgung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Kassenärzte müssen akute Behandlungsfälle versorgen, die eine unverzügliche medizinische Erstversorgung erfordern, bei denen aber keine stationäre Behandlung notwendig ist. Die Reform setzt dabei ausdrücklich auf digitale und telemedizinische Versorgungsangebote.
Die Leistungserbringer sind angesichts der aktuellen Spardebatte allerdings gar nicht gut auf die Notfallreform zu sprechen. „Wie wir im Vorfeld mehrfach ausgeführt haben, gibt es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen. Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben“, giftete Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), schon kurz bevor die Ministerin vor die Presse trat. Warken habe die Notfallreform in „unzumutbarer Art und Weise“ aufgebläht, so Gassen. Angesprochen auf den Disput erklärte die Gesundheitsministerin, sie sei an verschiedenen Stellen schon auf die Ärzte zugekommen, etwa bei den Kooperationsmöglichkeiten. Generell sei das Ministerium im guten Austausch mit den Kasseenärzten, „aber wir nehmen die KV-Ärzte hier auch in die Pflicht“, so die CDU-Politikerin.
Auch Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), reagierte ablehnend: „Während die Politik massive Kürzungen durchsetzt und viele Kliniken wirtschaftlich an den Abgrund führt, erwartet sie gleichzeitig deren Beteiligung an neuen Strukturen, für die die Krankenhäuser nicht zuständig sind und die das Defizit weiter erhöhen. Das ist realitätsfern und kann von den meisten Kliniken auch nicht geleistet werden.“ Die Kliniken versorgen rund 13 Millionen Patienten in ambulanten Notfallstrukturen. „Für jeden dieser Patienten entsteht den Kliniken ein Verlust von mehr als 100 Euro, weil die Vergütung viel zu niedrig kalkuliert ist. Für die Abklärung eines Notfalls erhalten wir noch nicht einmal zehn Euro“, bemerkte Gaß. Die so entstehenden 1,5 Milliarden Euro Verlust könnten die Kliniken „angesichts der von Frau Warken angekündigten Kürzungen beim besten Willen nicht mehr kompensieren“. Gaß monierte außerdem, dass die Regelungen für Krankenhäuser ohne INZ problematisch seien. „Sie sollen Patientinnen und Patienten einschätzen, dürfen diese aber häufig nicht behandeln. Das ist weder praktikabel noch den Betroffenen vermittelbar.“ Im Gesetzentwurf fehlt außerdem eine kostendeckende Vergütung für ambulante Behandlungen in Notaufnahmen bei Zuweisung durch den Rettungsdienst. Der GKV-Spitzenverband beklatscht die INZ derweil, schließlich hat der Kassenverband seit Jahren einen gemeinsamen Tresen gefordert. Der Digitalisierungsausbau werde außerdem „die Transparenz über die verfügbaren Behandlungskapazitäten“ erhöhen, frohlockte der GKV-Spitzenverband.
Rettungsdienst
Pikant bleibt die Einbindung des Rettungsdienstes in die Reform. Dieser Versorgungsteil ist ein Flickenteppich und Kostentreiber. Planungsverantwortlich sind in der Regel die Kommunen, eine sinnvolle Steuerung und Transparenz gibt es kaum. Doch Länder und Kommen sind beharrlich: Der Reformversuch von Warkens Amtsvorvorgänger Jens Spahn (CDU) scheiterte letztlich am Rettungsdienst und dem Protest der Landesinnenminister. Durch die Reform soll der Rettungsdienst nun transparent mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben ausgestaltet und digital vernetzt werden. Auch hier ist Warken auf die Mitwirkung der Länder angewiesen. Gleichzeitig soll der Rettungsdienst als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB V aufgenommen werden. Damit könnten Konflikte wie derzeit in Nordrhein-Westfalen, wo Kassen die Rettungsfahrten nicht mehr zahlen und Patienten die Rechnung erhalten, verhindert werden. Künftig sollen Entgelte nicht mehr einseitig durch Länder oder Kommunen vorgegeben, sondern flächendeckend vor Ort verhandelt werden. Problematisch könnte auch hier die Deckelung der Ausgaben durch das GKV-Spargesetz werden. "Da die Kostendeckelung durch das GKV-Stabilisierungsgesetz die Fahrtkosten für die Rettungsdienste betrifft, werden die Konflikte letztlich wahrscheinlich eher weiter eskalieren", vermutet Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag.
Der Gesprächsstoff geht also nicht aus. Nina Warken bleibt jedoch optimistisch: „Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben.“

