Die Bundesregierung will die Fusionskontrolle im Klinikmarkt einschränken. Für Krankenhauszusammenschlüsse, die aus den Mitteln des Strukturfonds gefördert werden, soll die Fusionskontrolle für dessen Laufzeit ausgesetzt werden, soweit diesen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. So sieht es das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) vor, dessen parlamentarische Beratung im Bundestag heute startete. "Eventuelle, im Einzelfall mögliche, wettbewerbsrechtliche Bedenken treten für eine begrenzte Zeit insoweit hinter das insbesondere durch den Strukturfonds verfolgte Konsolidierungsziel zurück", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Die Rolle des Bundeskartellamts im Klinikmarkt ist umstritten, da es in der Vergangenheit einige Zusammenschlüsse untersagt hat (s. auch Interview mit Bundeskartellamt-Präsident Mundt aus f&w). "Im Übrigen sollen zum Schutz einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Wettbewerb und die Trägervielfalt im Krankenhaussektor grundsätzlich aufrechterhalten werden", bekräftigt die Bundesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf. "Im bestehenden rechtlichen Rahmen setzt der Wettbewerb im deutschen Krankhaussektor Anreize zur Qualitätssteigerung und zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz. Denn solange Ausweichoptionen zur Verfügung stehen, drohen Patientinnen und Patienten bei Qualitätseinbußen in ein anderes Krankenhaus abzuwandern." Die geplante Ausnahmeregelung soll das Bundeskartellamt begleitend evaluieren.