Bundeskartellamt

Fusionskontrolle im Krankenhaus vor dem Aus

  • Krankenhausreform
Fusionskontrolle im Krankenhaus vor dem Aus
Andreas Mundt © Bundeskartallamt/Bernd Lammel

Das Bundeskartallamt warnt vor einer Aushöhlung der Fusionskontrolle im Krankenhaus. Hintergrund ist die vergangene Woche beschlossene Krankenhausreform. Künftig entscheiden demnach allein die Krankenhausplaner in den Ländern, ob sie die Fusionskontrolle anwenden oder nicht. "Mit dieser Vorschrift wird ein Konsolidierungsfenster bis zum 31. Dezember 2030 geschaffen, in dem es Krankenhäusern offensteht, ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung zu fusionieren. Diese Ausnahme dient der raschen Erreichung der Ziele des KHVVG", begründet die Regierungskoalition diesen Schritt. Voraussetzung ist, dass ein Zusammenschluss bis 31. Dezember 2030 vollzogen ist.

Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, warnt, dass seine Behörde nun keine Möglichkeit mehr habe, Konzentrationen aufzuhalten. "Wettbewerb hat im Krankenhauswesen eine unerlässliche Funktion, nicht als Selbstzweck, sondern für das Patientenwohl", schreibt Mundt in einem Beitrag auf LinkedIn. Ohne wirksame Fusionskontrolle drohten vor Ort Verhältnisse, in denen Patienten keine Wahlmöglichkeit mehr hätten, weil alle Krankenhäuser vor Ort zum selben Träger gehörten. Mundt kritisiert auch, dass die Kriterien für die Entscheidung der Länder unklar sind. Offen sei auch, ob andere Krankenhäuser, die von einer solchen Entscheidung betroffen wären, juristisch dagegen vorgehen könnten. Auch nach 2030 greifen weitere Ausnahmeregelungen, die an die Förderung durch den Transformationsfonds anknüpften, so Mundt.

Die neuen Ausnahmen gelten laut Rechtsanwalt Albrecht Bach (Kanzlei Oppenländer) allerdings nur für Fälle, die eine standortübergreifende Konzentration zum Gegenstand haben. "Das setzt das Verschwinden eines Standorts voraus (2:1, 3:1 oder auch 3:2). Für Mehrheitsbeteiligungen wie im Fall Mannheim hilft die Freistellung nicht", so Bach. Die neue Regelung ersetzt die bereits bestehende Vorgabe, wonach Zusammenschlüsse, welche die Länder mit Mitteln des Strukturfonds unterstützen, keiner Fusionskontrolle unterliegen. 

Vor wenigen Wochen hatte das Veto des Bundeskartellamts gegen die Fusion der beiden Unikliniken in Heidelberg und Mannheim für Schlagzeilen gesorgt. Das Land Baden-Württemberg hofft dort nun auf eine Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftminister Robert Habeck (Grüne). Von 2003 bis August 2024 hat das Kartellamt eigenen Angaben zufolge in nur 8 von 401 Prüfungen einen Zusammenschluss von Krankenhäusern untersagt. Allerdings ist bekannt, dass einige potenzielle Fusionen bereits im Vorfeld abgeblasen wurden, weil ein Veto der Behörde absehbar war.

Autor

 Florian Albert

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