Eine Nachsorge hat beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung des Patienten so stattzufinden, dass dieser nicht in ein „Pflege- und Versorgungsloch" fällt. Die diesbezügliche Feinabstimmung hat der begleitende Pflegedienst mit dem Krankenhaus, Arzt und dem sozialen Bereich des Patienten zu leisten.
Versorgungslücke ist zu vermeiden
Soweit eine Nachversorgung des Patienten im Rahmen ambulanter Nachversorgung zu erfolgen hat, ist der Krankenhausträger verpflichtet, für eine…