Die nachstehenden Ausführungen beschäftigen sich mit dem Hinweisbeschluss des OLG Braunschweig vom 7. Oktober 2008 – 1 U 93/07 –, der die langjährige Diskussion in der Rechtsprechung zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle bei der Vermeidung von Druckgeschwüren im stationären Bereich erneut aufgreift (1). Ausgangsfall war, dass eine Krankenkasse von dem beklagten Krankenhaus aus übergegangenem Recht.
Ersatz von Mehrkosten verlangte, die durch eine vermeintlich fehlerhafte Behandlung der…