Das Phänomen Mobbing prägt die gesamte Arbeitswelt, auch die Pflege. Dabei ist Mobbing von unkollegialem Verhalten abzugrenzen. Dort, wo der pflegerische Mitarbeiter beispielsweise nicht ordnungsgemäß infektiöses Arbeitsmaterial entsorgt und dadurch eine Gesundheitsbeeinträchtigung des Kollegen auslöst, liegt kein Mobbingverhalten, sondern ein grob fahrlässiges schädigendes Verhalten des Mitarbeiters vor. Dies ist unter die Haftungsprivilegierung des § 104 SGB VII zu ziehen und nicht als…
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Teil 1
Mobbing in der Pflege
Pflege- & Krankenhausrecht

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