Aus einem Wickel- und Auflagenkurs habe ich folgende Fragen mitgebracht:
1. Ich arbeite in einem Hospiz. Wir haben keine ständige Arztpräsenz. Unsere Hospizleitung, in diesem Sinne in der vergleichbaren Stellung wie der ärztliche Dienst eines Krankenhauses, ist nicht immer da und hat von Wickeln und Auflagen keine Sachkenntnis. (Ich mache allerdings mit ihrem Gutheißen die Weiterbildung in äußeren Anwendungen). Darf ich selbstständig über eine äußere Anwendung entscheiden?
2. Ich arbeite in…
BibliomedManager

Frage 106: Wer entscheidet im Hospiz über eine Anwendung von Wickeln und Auflagen?
Pflege- & Krankenhausrecht

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.