Die Haftung des Alten- und Pflegeheims für Stürze im Allgemeinen

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.02.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2007

Der Pflegeheimbewohner und das Pflegeheim schließen einen Heimvertrag, dessen Grundlage in erster Linie im Dienstvertragsrecht nach §§ 611 ff. BGB und im HeimG liegt. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Aufnahme älterer Menschen oder pflegebedürftiger oder behinderter Volljähriger durch das Heim, das ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten hat (vgl. § 1 Abs. 1 HeimG). Dieser Hauptleistungspflicht des Heimes schließen sich…

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