Die beiden Begriffe „Berufsverbot" und „Beschäftigungsverbot" werden in der Praxis immer wieder synonym gebraucht, obwohl grundlegende Unterschiede bestehen. Sieht man von dem oft gehörten Stoßseufzer in der Pflege ab, wonach man stets „mit einem Fuß im Gefängnis" stehe, ist es wichtig zu sehen, welche Eingriffsqualitäten hinter den Begriffen „Berufsverbot" und „Beschäftigungsverbot" stehen. Dabei ist die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Dimension der beiden Begriffe zu unterscheiden.…
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Das Berufs- und Beschäftigungsverbot in der Pflege
Pflege- & Krankenhausrecht

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