Das Berufs- und Beschäftigungsverbot in der Pflege

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.02.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2007

Die beiden Begriffe „Berufsverbot" und „Beschäftigungsverbot" werden in der Praxis immer wieder synonym gebraucht, obwohl grundlegende Unterschiede bestehen. Sieht man von dem oft gehörten Stoßseufzer in der Pflege ab, wonach man stets „mit einem Fuß im Gefängnis" stehe, ist es wichtig zu sehen, welche Eingriffsqualitäten hinter den Begriffen „Berufsverbot" und „Beschäftigungsverbot" stehen. Dabei ist die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Dimension der beiden Begriffe zu unterscheiden.…

Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

Login

Ähnliche Artikel

f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus

Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

Zeitschriftencover

Empfehlung der Redaktion

Entgeltverhandlungen 2018: Was Krankenhäuser jetzt wissen müssenm

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich