2. Teil und Schluss

Die Wohnung des Patienten als Rechtsproblem in der ambulanten Pflege

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.01.2004

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2004

In aller Kürze
9. Die Auflösung der Wohnung durch den Betreuer bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
10. Betreutes Wohnen fällt durch die Neufassung des § 1 des Heimgesetzes nur noch unter bestimmten engen Voraussetzungen unter das Heimrecht.
11. Die Medikamentenüberwachung in der Wohnung ist der Behandlungspflege zuzuordnen. Dabei sind aus der Wohnsituation heraus Besonderheiten in den Verantwortlichkeiten ambulanter Dienste zu berücksichtigen.
12. Soweit eine…

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