Problemstellung
Der BGH hat sich in einem Urteil vom 08. April 2003 (AZ.: VI ZR 265/02) (1) mit der Überwachungspflicht des behandelnden Arztes nach einer ambulanten Behandlung beschäftigt.
In dem vorliegenden Fall hatte sich der Patient bei dem beklagten Arzt einer Magenspiegelung unterzogen. Der Patient wurde sowohl vom Hausarzt, wie auch vom behandelnden Arzt darüber aufgeklärt, dass er nach dem Eingriff kein Kraftfahrzeug führen dürfe. Der Patient erklärte daraufhin, dass er mit dem…
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08. April 2003 – AZ.: VI ZR 265/02
Zur Überwachungspflicht sedierter Patienten nach ambulanter Behandlung
Pflege- & Krankenhausrecht

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