Die Antragstellerin betreibt eine Belegklinik, die Antragsgegnerin ein Krankenhaus mit hauptamtlich geleiteten Fachabteilungen. Beide Krankenhäuser sind in den Krankenhausplan des Landes Berlin für dieselbe Versorgungsregion aufgenommen und betreiben u.a. Fachabteilungen für Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie HNO. Mitte August 2003 erfuhr die Antragstellerin, dass einige der mit ihr vertraglich verbundenen Belegärzte auch im Krankenhaus der Antragsgegnerin operativ tätig…

Operative Tätigkeit niedergelassener Ärzte in Krankenhäusern
Pflege- & Krankenhausrecht

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