Rehabilitation, Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Sozialrechtssystem
Seit dem 1. Juli 2001 ist das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen neu im Sozialgesetzbuch Neunter Teil - SGB IX- geregelt (1). Mit dem SGB IX wurden gemeinsame Regelungen für alle Rehabilitationsträger geschaffen. Dies sind die Träger der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsförderung, Unfallversicherung, sozialen Entschädigung, Sozialhilfe und Jugendhilfe (2). Innerhalb dieser…
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Rechtliche Grundlagen der pflegevermeidenden Rehabilitation
Pflege- & Krankenhausrecht

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