Rehabilitation, Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Sozialrechtssystem
Seit dem 1. Juli 2001 ist das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen neu im Sozialgesetzbuch Neunter Teil - SGB IX- geregelt (1). Mit dem SGB IX wurden gemeinsame Regelungen für alle Rehabilitationsträger geschaffen. Dies sind die Träger der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsförderung, Unfallversicherung, sozialen Entschädigung, Sozialhilfe und Jugendhilfe (2). Innerhalb dieser…
Rechtliche Grundlagen der pflegevermeidenden Rehabilitation
Pflege- & Krankenhausrecht
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