In aller Kürze
Bei der Frage des Arbeitgebers an einen Bewerber, ob er HIVpositiv oder AIDS-krank ist, handelt es sich um eine zulässige Frage.
Eine Informationspflicht des Bewerbers bzw. des Arbeitnehmers besteht bei AIDS-Erkrankung, nicht lediglich bei Infektion.
Die vom Arzt im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung gewonnenen Erkenntnisse können nur mit Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
AIDS gehört als übertragbare Krankheit nicht zu den…
AIDS und Krankenhaus (Pflegeeinrichtungen)
Pflege- & Krankenhausrecht
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