Ambulante Pflegedienste müssen aufgrund von berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ihre in der Pflege eingesetzten Mitarbeiter vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme und danach regelmäßig auf Hepatitis B und Hepatitis C untersuchen lassen. Die erlassenen Bestimmungen gemäß § 15 SGB VII zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit der gesetzlich unfallversicherten Mitarbeiter werden hier erläutert.
Nach den vom…