Die ordnungsgemäße Lagerung des Patienten auf dem OP-Tisch und deren Überprüfung während der Operation zur Vermeidung so genannter Lagerungsschäden stellen eine elementare Aufgabe des Klinikpersonals dar. In der Regel wird die Lagerung delegiert, so dass die Durchführungsverantwortung immer die ausführende Pflegekraft trägt. Die einschlägige Rechtsprechung nimmt im Falle eines Lagerungsschadens regelmäßig einen Behandlungsfehler an, der zur Beweislastumkehr führen kann. Dann obliegt dem…
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– Zum Vorwurf der fehlerhaften Lagerung auf dem OP-Tisch –
Verbrennung oder Druckgeschwür?
Pflege- & Krankenhausrecht

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