In aller Kürze
– Gegen individuelle Blisterpackungen bestehen rechtlich keinerlei Bedenken.
– Die Patientenversorgung wird sicherer, weil der Apotheker „der profunde Kenner in der Medikamentenversorgung“ ist.
– Im Haftungsrecht haftet jeder persönlich, so dass Hausarzt, Apotheker und Pflegeheim jeweils getrennt zu betrachten sind.
– Das Stellen auf Station bietet keine höhere Sicherheit als die Blisterpackung.
– Das wöchentliche Stellen ist pharmakologisch und hygienisch unbedenklich.
– Den…
BibliomedManager

– von rechtlicher Seite gibt es keine Einwände –
Individuelle Blisterpackungen für die Patientenversorgung
Pflege- & Krankenhausrecht

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