– Was dürfen Krankenpflegeschüler/-innen? –

Injektionen, Infusionen, Blutentnahme

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2000

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2000

Vorbemerkung
„Injektionen, Infusionen, Transfusionen und Blutentnahmen sind Tätigkeiten, die (...) in erster Linie zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Ärztin / des Arztes gehören.“ (Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände, ADS, und des Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflegeberufe, DBfK). Die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten kann für das Krankenpflegepersonal zu gravierenden Rechtsfolgen führen. Ob und inwieweit ärztliche Aufgaben auf das ausgebildete…

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