In aller Kürze
In jüngster Zeit häufen sich Vorfälle, in denen sich insbesondere ältere Mitarbeiter mit außerordentlichen Kündigungen aus wichtigem Grund wegen Diebstahls geringfügiger Gegenstände auseinanderzusetzen haben. Die Frage ist, reicht „Geringfügigkeit“ für einen wichtigen Grund aus oder muss noch mehr dazu kommen. Anhand des in den Massenmedien ausführlich erwähnten so genannten Maultaschenurteils des Arbeitsgerichts Lörrach wird dieser Frage nachgegangen.
Leitsatz des Verfassers
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