Mit dem 1. Januar 2009 hat für Vertragsärzte und auch für MVZ ein neues Zeitalter der Honorarvergütung begonnen: Die Honorierung basiert auf der Grundlage so genannter Regelleistungsvolumina (RLV) (1). Die Einführung der RLV zeigen allerdings regional unterschiedliche Auswirkungen. Die Anhebungen des Honorarvolumens führen in den alten Bundesländern zu einer Erhöhung von 6,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 17,2% zzgl. der getroffenen Regelungen zur Vergütung vertragsärztlicher…
Der kollektive Zulassungsverzicht: Ein fataler Irrglaube an automatisch mehr Honorar
Pflege- & Krankenhausrecht
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