Die Entscheidung darüber, in welches Krankenhaus ein niedergelassener Arzt seinen Patienten einweist, ist allein nach ärztlichen Gesichtspunkten zu treffen. Insbesondere darf der Arzt diese Entscheidung nicht davon abhängig machen, ob ihm für die Überweisung ein Vorteil oder eine Gegenleistung zufließt. Dass in § 31 (Muster-)Berufsordnung statuierte Verbot der Zuweisung gegen Entgelt (1) beschäftigt auch immer häufiger die Gerichte.
Kooperationsverträge
Fest steht, dass Kooperationsverträge…