Die Leitsätze des BGH
1. Klauseln in einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung, durch die die einem Wahlarzt obliegende Leistung im Fall seiner Verhinderung durch einen Vertreter erbracht werden darf, sind nur wirksam, wenn sie auf die Fälle beschränkt sind, in denen die Verhinderung im Zeitpunkt des Abschlusses der Wahlleistungsvereinbarung nicht bereits feststeht und wenn als Vertreter der namentlich benannte ständige ärztliche Vertreter im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 3 und 4, § 5 Abs.5…
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Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 20.12.2007, III ZR 144/07
Zulässigkeit der Vertretung des Chefarztes bei wahlärztlicher Leistung
Pflege- & Krankenhausrecht

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