Mit dem 01.04.2007 trat das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) in Kraft (1). Damit setzt die Regierungskoalition die im Koalitionsvertrag „Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit" angekündigte Gesundheitsreform um. Nach dem Gesundheitstrukturgesetz (GSG) von 1992 und dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) aus dem Jahre 2003 ist dies also die dritte Gesundheitsreform, die die beiden großen Volksparteien im „Konsens" auf den…
§ 116 b Abs. 2 - 5 SGB V – Die wa(h)re Wettbewerbsstärkung!
Pflege- & Krankenhausrecht
Vollständigen Artikel lesen? Jetzt einloggen oder Zugriff erhalten

