Zur Gründung von Außenstellen durch ermächtigte psychiatrische Krankenhäuser

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und Psychiatrische Institutsambulanzen

  • Recht
  • 01.03.2007

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 3/2007

Für die nach § 118 Abs. 1 SGB V ermächtigten psychiatrischen Krankenhäuser  ist es von großem (wirtschaftlichen) Interesse, ob ihnen im Rahmen der jeweils bestehenden Ermächtigung die Gründung von Außenstellen erlaubt ist, d. h., ob sie die ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen auch in Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses erbringen dürfen. Wenngleich eine Filialisierung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (kurz: PIA) durch ein Urteil des Bundessozialgerichts…

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