Für die nach § 118 Abs. 1 SGB V ermächtigten psychiatrischen Krankenhäuser ist es von großem (wirtschaftlichen) Interesse, ob ihnen im Rahmen der jeweils bestehenden Ermächtigung die Gründung von Außenstellen erlaubt ist, d. h., ob sie die ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen auch in Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses erbringen dürfen. Wenngleich eine Filialisierung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (kurz: PIA) durch ein Urteil des Bundessozialgerichts…
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und Psychiatrische Institutsambulanzen
Pflege- & Krankenhausrecht
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