Frage 94: Wer haftet für Ausfall der EDV bei EDV-unterstützter CTG-Überwachung?

  • Recht
  • 01.01.2006

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2006

Frage eines Leiters einer EDV-Abteilung im Krankenhaus:

Kürzlich erhielt ich von den Hebammen des Hauses ein Schreiben, nachrichtlich auch an den Geschäftsführer, in dem verlangt wird, dass die EDV-Abteilung einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst einrichtet, um den Ausfall EDV-unterstützter Wehenschreiber kurzfristig zu verhindern. Im Übrigen schreiben die Hebammen, dass sie die Verantwortung für den CTG-Ausfall nicht übernehmen, also im Sinne eines Entlastungsschreibens.
Laut Geschäftsführer…

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