Das BSG hat sich in seiner gerichtlichen Entscheidung vom 04.03.2004 mit der Abgrenzung von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus beschäftigt. Bemerkenswerte Ausführungen enthält die gerichtliche Entscheidung auch zum bereicherungsrechtlichen Anspruch eines - insoweit nicht zugelassenen - Krankenhauses gegen eine Krankenkasse wegen Durchführung einer ambulanten Operation sowie zu dem Anspruch auf Zinsen für Krankenhausvergütung.
Der Sachverhalt
Einer damals…