In aller Kürze
1. Der weiteren Entscheidung des OLG Hamm und den von dort zu formulierenden (im Zweifel hohen) Anforderungen an Organisationspflichten eines Krankenhausträgers zur Vermeidung von Kanülenstichverletzungen darf man gespannt entgegensehen.
2. Jedenfalls ist nun grundsätzlich geklärt, dass der nicht selbst auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätige Unternehmer, der neben seinem nach § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII haftungsprivilegierten Verrichtungsgehilfen lediglich nach §§ 831, 823,…
Haftungsfreistellung des Krankenhausträgers bei Verletzung einer Reinigungskraft
Pflege- & Krankenhausrecht
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