Leitsätze:
1. Wird die Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens beim Entleeren eines Müllbehälters verletzt und infiziert (hier: Hepatitis-C-Infektion), weil vom Pflegepersonal des Krankenhauses eine gebrauchte Injektionsnadel versehentlich nicht sachgerecht entsorgt wurde, kann auch dann, wenn das Pflegepersonal gem. § 106 Abs. 3 SGB VII haftungsprivilegiert ist, eine Haftung des Krankenhausträgers aus §§ 831, 847 BGB in Betracht kommen.
2. Ist nur das Pflegepersonal haftungsprivilegiert,…
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– Beschluss des OLG Hamm vom 11.12.2000 unter dem AZ: 6 W 41/00 –
Haftungsfreistellung des Krankenhausträgers bei Verletzung einer Mitarbeiterin des Reinigungsunternehmens
Pflege- & Krankenhausrecht

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