Leitsätze:
1. Wird die Mitarbeiterin eines Reinigungsunternehmens beim Entleeren eines Müllbehälters verletzt und infiziert (hier: Hepatitis-C-Infektion), weil vom Pflegepersonal des Krankenhauses eine gebrauchte Injektionsnadel versehentlich nicht sachgerecht entsorgt wurde, kann auch dann, wenn das Pflegepersonal gem. § 106 Abs. 3 SGB VII haftungsprivilegiert ist, eine Haftung des Krankenhausträgers aus §§ 831, 847 BGB in Betracht kommen.
2. Ist nur das Pflegepersonal haftungsprivilegiert,…
Haftungsfreistellung des Krankenhausträgers bei Verletzung einer Mitarbeiterin des Reinigungsunternehmens
Pflege- & Krankenhausrecht
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