Der Einsatz externer Ärzte im Krankenhausbetrieb ist schon lange üblich – auch in der modernen Form des Honorararztes, der eigentlich vertragsrechtlich selbstständig tätig wird. Die Sozialgerichtsrechtsprechung be‧urteilt das allerdings als scheinselbstständig. Diesem Widerspruch und den damit verbundenen Problemen wird im vorliegenden Beitrag nachgegangen.
Problemstellung
Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Honorarärzten sind immer noch ein fester Bestandteil der Versorgungspraxis…