Etliche Patientenverfügungen sind im Hinblick auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen so unbestimmt, dass sie für eine Entscheidungsfindung nicht geeignet sind. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einem Musterfall zur Bestimmtheit solcher Verfügungen Stellung genommen, was im vorliegenden Beitrag dargestellt wird.
Problemstellung
Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen von Patientenverfügungen seien im Hinblick auf den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen kaum noch etwas wert. So wurde…