Frage eines Qualitätsbeauftragten:
Die Heimaufsichtsbehörde hat bei der Begehung angedeutet, dass sie einen Aufnahmestopp verhängen möchte, wenn die Pflegeeinrichtung deren Personalanforderungen nicht umsetzt.
1. Was passiert, wenn die Verantwortlichen der Pflegeeinrichtung so „dreist“ sind und trotzdem Bewohner/Gäste aufnehmen?
2. Was würde ihnen schlimmstenfalls drohen, wenn sie auf einen einstweiligen Rechtsschutz verzichten?
3. Kann man die Heimaufsichtsbehörde auf Schadensersatz…